ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
FlashWerk
Inhaber: Stefan Eberts
Jahnstr. 26
59590 Geseke
Deutschland
– nachfolgend „FlashWerk“ –
und den Kunden der FlashWerk-Plattform.
(2) Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn FlashWerk ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Benutzerkonto
(1) Für die Nutzung bestimmter Funktionen der FlashWerk-Plattform ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten und gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(4) Der Kunde hat FlashWerk unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass sein Benutzerkonto unbefugt genutzt wird.
(5) FlashWerk ist berechtigt, Benutzerkonten bei konkretem Verdacht auf Missbrauch, Zahlungsbetrug, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB vorübergehend zu sperren.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten, Credits und Dienstleistungen auf der FlashWerk-Plattform stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
(2) Vor Abschluss eines Auftrags werden dem Kunden der jeweilige Leistungsumfang sowie der erforderliche Preis beziehungsweise Credit-Betrag angezeigt.
(3) Der Vertrag kommt nach Maßgabe des im Portal dargestellten Bestell- beziehungsweise Auftragsvorgangs zustande.
§ 4 Vertragsgegenstand
(1) FlashWerk bietet digitale Dienstleistungen und Produkte im Bereich Fahrzeug- und Steuergerätesoftware an.
Zum Angebot können insbesondere gehören:
- Analyse von ECU- und TCU-Dateien,
- individuelle Bearbeitung von ECU-Dateien,
- individuelle Bearbeitung von TCU-Dateien,
- Stage-1-Abstimmungen,
- Stage-2-Abstimmungen,
- individuelle Kennfeldbearbeitungen,
- Original- und Restore-Dateien,
- automatisierte Dateibearbeitung über den AI-Fileservice,
- digitale Downloads,
- digitale Credits,
- sowie gegebenenfalls Hardware und Zubehör für Fahrzeugdiagnose und Programmierung.
(2) Die konkrete Verfügbarkeit und technische Umsetzbarkeit einer Leistung hängt insbesondere von Fahrzeug, Steuergerät, Softwarestand, Hardwarezustand und gewünschter Bearbeitung ab.
(3) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet FlashWerk keinen bestimmten Leistungszuwachs, keine bestimmte Kraftstoffersparnis, keine bestimmte Emissionsänderung und keinen bestimmten sonstigen technischen oder wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Technische Angaben und Kompatibilitätsinformationen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Kunden und den jeweiligen technischen Systemen bereitgestellten Informationen.
§ 5 Stage 1 und Stage 2
(1) Stage-1-Abstimmungen werden für Fahrzeuge und Steuergeräte angeboten, die technisch für die jeweilige Bearbeitung geeignet sind.
(2) Stage-2-Abstimmungen können entsprechende technische Änderungen beziehungsweise Voraussetzungen am Fahrzeug erfordern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, vorhandene Hardwareänderungen sowie den tatsächlichen technischen Zustand des Fahrzeugs vollständig und richtig anzugeben.
(4) FlashWerk kann einen Auftrag ablehnen, wenn die technische Konfiguration für die gewünschte Bearbeitung ungeeignet erscheint.
§ 6 AI-Fileservice
(1) FlashWerk stellt für unterstützte Fahrzeuge, Steuergeräte und Softwarestände einen automatisierten AI-Fileservice zur Verfügung.
(2) Unterstützte Dateien können automatisiert innerhalb sehr kurzer Zeit bearbeitet werden. Der AI-Fileservice kann auch außerhalb der regulären manuellen Servicezeiten verfügbar sein.
(3) Ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Datei durch den AI-Fileservice unterstützt oder innerhalb einer bestimmten Zeit bearbeitet wird, besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
(4) Nicht unterstützte, beschädigte, unklare oder technisch besondere Dateien können vom automatisierten System abgelehnt oder dem regulären Fileservice zugeführt werden.
(5) Auch bei einer automatisiert erstellten Datei ist der Kunde verpflichtet, Fahrzeug, Steuergerät, Softwarestand und Datei vor der Verwendung auf Plausibilität zu prüfen.
§ 7 Credits
(1) Credits sind interne digitale Verrechnungseinheiten der FlashWerk-Plattform.
(2) Credits können ausschließlich zur Bezahlung von innerhalb der FlashWerk-Plattform angebotenen Produkten und Dienstleistungen verwendet werden.
(3) Credits stellen kein Bankguthaben, E-Geld oder außerhalb der FlashWerk-Plattform verwendbares Zahlungsmittel dar.
(4) Credits sind grundsätzlich nicht übertragbar.
(5) Credits können nicht freiwillig gegen Bargeld ausgezahlt oder in Geld umgetauscht werden.
(6) Nicht verbrauchte Credits bleiben grundsätzlich auf dem jeweiligen Kundenkonto gespeichert und können für zukünftige Leistungen verwendet werden.
(7) Sobald Credits für einen konkreten Auftrag eingesetzt wurden und FlashWerk mit der individuellen Erstellung oder Bearbeitung einer ECU-, TCU- oder sonstigen digitalen Fahrzeugdatei begonnen hat, werden diese Credits dem jeweiligen Auftrag zugeordnet.
(8) Sobald die individuell beauftragte Datei erstellt, bearbeitet oder dem Kunden bereitgestellt wurde, gelten die für diesen Auftrag eingesetzten Credits als verbraucht.
(9) Verbrauchte Credits werden nicht freiwillig
- ausgezahlt,
- zurückerstattet,
- auf das Credit-Guthaben zurückgebucht,
- oder gegen andere Credits umgetauscht.
(10) Dies gilt insbesondere für Dateien, die individuell für ein bestimmtes Fahrzeug, Steuergerät, einen bestimmten Softwarestand oder eine bestimmte technische Konfiguration erstellt oder bearbeitet wurden.
(11) Hat ein Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Erlöschen oder Ausschluss unberührt.
(12) Gesetzliche Mängel-, Gewährleistungs- und sonstige zwingende Verbraucherrechte werden durch die Regelungen über Credits nicht eingeschränkt.
(13) Wird eine Zahlung wirksam storniert, zurückgebucht oder anderweitig rückabgewickelt, darf FlashWerk die damit verbundenen noch vorhandenen Credits entsprechend korrigieren.
§ 8 Kauf von Credits
(1) Credits werden grundsätzlich nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung dem Kundenkonto gutgeschrieben.
(2) Die Anzahl der Credits sowie deren Preis werden dem Kunden vor Abschluss des Kaufs angezeigt.
(3) Der bloße Erwerb beziehungsweise die Gutschrift von Credits führt nicht automatisch zum Erlöschen eines möglicherweise bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts.
(4) Für den anschließenden Einsatz der Credits für einen konkreten Auftrag gelten die Bestimmungen dieser AGB und der Rückgabe- & Erstattungsrichtlinie.
§ 9 Upload von Dateien
(1) Der Kunde bestätigt mit jedem Upload, dass er berechtigt ist, die hochgeladene Datei zu verwenden und FlashWerk zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass durch Upload und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Kunde muss alle für die Bearbeitung relevanten Angaben vollständig und richtig machen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Fahrzeug,
- Motorisierung,
- Steuergerät,
- Softwarestand,
- vorhandene Hardwareänderungen,
- vorhandene Fehler,
- gewünschte Bearbeitung.
(4) FlashWerk kann beschädigte, fehlerhafte, unvollständige, technisch ungeeignete oder offensichtlich rechtswidrige Aufträge ablehnen.
§ 10 Bearbeitung der Dateien
(1) Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Dateien und Angaben.
(2) FlashWerk übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die ausschließlich auf falsche oder unvollständige Kundenangaben zurückzuführen sind, soweit FlashWerk diese nicht zu vertreten hat.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Flashen zu überprüfen, ob die bereitgestellte Datei zum richtigen Fahrzeug, Steuergerät und Softwarestand gehört.
(4) Erkennbare Unstimmigkeiten sind FlashWerk vor Verwendung der Datei mitzuteilen.
§ 11 Flashvorgang und Datensicherung
(1) Der Kunde ist für die fachgerechte Durchführung des Flashvorgangs verantwortlich.
(2) Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen:
- Verwendung geeigneter Flash-, Programmier- oder Diagnosegeräte,
- ausreichende und stabile Spannungsversorgung,
- Verwendung der richtigen Datei,
- ordnungsgemäße Kommunikation mit dem Steuergerät.
(3) Vor Änderungen ist, soweit technisch möglich, eine geeignete Sicherung des Originalzustands anzulegen.
(4) FlashWerk haftet nicht für Schäden, die ausschließlich aus Fehlbedienung, falschem Flashverfahren, Unterspannung, Stromausfall, ungeeigneten Programmiergeräten oder einer falschen Dateizuordnung durch den Kunden entstehen, soweit FlashWerk diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 12 Betriebserlaubnis und gesetzliche Vorschriften
(1) Änderungen an Fahrzeugsoftware können Auswirkungen haben auf:
- Motor- und Getriebeleistung,
- Betriebssicherheit,
- Abgas- und Emissionsverhalten,
- Geräuschverhalten,
- Betriebserlaubnis,
- Zulassung,
- Versicherungsschutz,
- Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor einer Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr sämtliche gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
(3) Gegebenenfalls erforderliche Eintragungen, Abnahmen oder Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen.
(4) FlashWerk bietet keine Leistung mit dem Zweck an, gesetzliche Sicherheits-, Emissions- oder Zulassungsvorschriften zu umgehen.
(5) Leistungen für Motorsport-, Prüfstands-, Entwicklungs- oder Exportzwecke dürfen nur entsprechend dem jeweils rechtlich zulässigen Einsatzzweck verwendet werden.
§ 13 Preise und Kleinunternehmerregelung
(1) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise Auftragserteilung angezeigten Preise oder Credit-Werte.
(2) FlashWerk wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.
(3) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt sind, wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
§ 14 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt über die im Portal angebotenen Zahlungsarten.
(2) Soweit PayPal angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal.
(3) Bei Rücklastschriften, Zahlungsrückbuchungen oder sonstigen fehlgeschlagenen Zahlungen kann FlashWerk die damit verbundenen Credits bis zur Klärung sperren beziehungsweise korrigieren.
§ 15 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rückgabe- & Erstattungsrichtlinie einschließlich der dort enthaltenen Widerrufsbelehrung.
(3) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Beginn der Vertragsausführung erlöschen.
(4) Voraussetzung hierfür ist insbesondere die erforderliche ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zum Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie dessen Bestätigung, dass ihm der damit verbundene Verlust seines Widerrufsrechts bekannt ist.
(5) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine individuell beauftragte Datei bereits erstellt beziehungsweise bereitgestellt wurde, werden die hierfür verbrauchten Credits nicht aufgrund eines späteren bloßen Meinungswechsels freiwillig zurückgebucht.
(6) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 16 Mängel und Nachbesserung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Ist eine bereitgestellte Datei mangelhaft oder entspricht sie nicht dem vereinbarten Leistungsumfang, ist FlashWerk hierüber zu informieren und eine Überprüfung zu ermöglichen.
(3) Soweit gesetzlich vorgesehen, erhält FlashWerk Gelegenheit zur Nacherfüllung beziehungsweise Fehlerbehebung.
(4) Kein von FlashWerk zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn das Problem ausschließlich verursacht wird durch:
- falsche oder unvollständige Angaben des Kunden,
- bereits vorhandene Fahrzeugdefekte,
- ungeeignete oder defekte Hardware,
- nachträgliche Änderungen durch Dritte,
- fehlerhaftes Flashen,
- Unterspannung,
- falsche Programmier- oder Diagnosegeräte.
§ 17 Haftung
(1) FlashWerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) FlashWerk haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 18 Nutzungsrechte
(1) Soweit an von FlashWerk bereitgestellten Dateien Schutzrechte bestehen, erhält der Kunde die für den vertraglich vereinbarten Einsatzzweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(2) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Weiterverwertung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung von FlashWerk, soweit keine gesetzliche Berechtigung besteht.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
FlashWerk ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht entzogen werden.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von FlashWerk Gerichtsstand.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.